Ein Zwischenstand über die Zertifizierung von nachhaltiger Biomasse

Biomasse bildet den Rohstoff für einige sehr lebendige Märkte wie beispielsweise den um Biogas, Biokraftstoffe, Biokunststoffe, die Märkte der Lebensmittelindustrie oder die der Holzindustrie. Wie bei den meisten schnell wachsenden Märkten oder Produkten sammeln sich auch bei den Diskussionen um die moralisch, wirtschaftlich oder ökologisch beste Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen viele Emotionen auf und führen dazu, dass nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht wird. Die vorhandenen Probleme der Biomasse-Nutzung besser in den Griff zu bekommen und die Entfaltung ihrer Stärken zu begünstigen ist auch das Ziel der Einführung von Zertifizierungssystemen für nachhaltige Biomasse. Über die aktuelle Entwicklung auf diesem Gebiet möchte ich heute kurz informieren.

Über Zertifizierungssysteme für nachhaltige Biomasse habe ich schon einige Male geschrieben und die Ursachen für ihre Entstehung, vorhandene Chancen und Risiken, sowie die Zusammensetzung einiger Standards näher erläutert. Aber wie ist die Integration der Zertifizierungssysteme in die Wirtschaft aktuell vorangeschritten?

Stand der Zertifizierung von nachhaltiger Biomasse

Folgende Schritte wurden in den letzten Jahren umgesetzt, um dem Ziel der nachhaltigen Biomasseproduktion näher zu kommen.

  1. EU-Richtlinie zur Förderung der Erneuerbaren Energien wurde verfasst (2009/28/EG)
  2. An die Richtlinie angelehnt wurden in Deutschland die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioStV) und die Biokraftstoffverordnung (BioKraftV) umgesetzt
  3. Es wurden Zertifizierungsstandards (z.B. ISCC, Redcert) entwickelt und von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannt. Weitere Systeme warten aktuell auf ihre Anerkennung.
  4. Zertifizierungsstellen (z.B. DQS) haben ihre Mitarbeiter entsprechend der Systemstandards geschult
  5. Zeitpunkt ab wann die Nachhaltigkeitsverordnung eingehalten werden muss, wurde vom Juli diesen Jahres auf den Jahreswechsel von 2010 zu 2011 verschoben

Inhalt der Nachhaltigkeitsverordnung ist, dass für die energetische Umwandlung von flüssiger und gasförmiger Biomasse keine Einspeisevergütung nach EEG mehr gezahlt wird, wenn diese nicht nach den formulierten Kriterien der Nachhaltigkeit produziert wurde.

Aufnahme der Terminänderung in der Bioenergie-Branche

Das der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Verordnung um ein halbes Jahr verschoben wurde, hat dem Tenor des Branchenfeedbacks zufolge eher Vorteile als Nachteile. Es bleibt mehr Zeit für die Schulung von ausreichend Zertifizierern und die betroffenen Unternehmen innerhalb der Herstellungs- und Lieferkette (siehe Abbildung oben) können sich besser auf den geforderten Standard einstellen und ihre Zulieferverträge anpassen.

Über die Notwendigkeit der Einführung von Standards herrscht meiner Wahrnehmung nach größtenteils Einigkeit in der Branche, aber der bisher angesetzte frühe Zeitpunkt war für viele Biomasseproduzenten oder Energieerzeuger doch etwas übereilt (hier ein Link).

Für die Biomasse, die schon im Jahr 2010 geerntet wurde, aber erst 2011 energetisch verwendet werden soll, müssen die härteren Auswahlkriterien der Zertifizierungsstandards aber trotzdem eingehalten werden.

Wie anspruchsvoll die Anforderungen der EU-Verordnung sind, deren Einhaltung von den Unternehmen nachgewiesen werden muss, zeigt die folgende Grafik. So muss die Reduktion der CO2 Emissionen (Einsparpotentiale) durch die Verwendung von Biomasse gegenüber fossilen Energieträgern über die gesamte Herstellungs- und Verarbeitungskette mindestens folgende Werte betragen.

Die Bioenergie schwebt durch die Einführung der Zertifizierungsstandards nicht mehr in einem „Schutzraum für Erneuerbare Energien“, sondern muss deutlich zeigen, dass sie tatsächlich zum Klima- und Umweltschutz beiträgt. Meiner Meinung nach liegen die Vorteile der Bioenergie vor allem auch in anderen Aspekten (Hier ein Link), aber natürlich müssen die ökologischen Faktoren eine tragende Rolle spielen.

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